Eugen Ehrlich als Rechtslehrer

Евгений Эрлих один из основателей свободного движения права, социологии права. Он создал основы для расширения научных связей между правом, обществом и методами исследования “живого права”. Основные научные работы: “Вклад в теорию юридических источников”, “Безмолвное волеизлияние”, “Свободное право...

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Дата:2005
Автор: Rehbinder, M.
Формат: Стаття
Мова:German
Опубліковано: Інститут держави і права ім. В.М. Корецького НАН України 2005
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Цитувати:Eugen Ehrlich als Rechtslehrer / M. Rehbinder // Проблеми філософії права. — 2005. — Т. III. — С. 140-146. — нім.

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Digital Library of Periodicals of National Academy of Sciences of Ukraine
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spelling irk-123456789-97542010-10-26T17:01:29Z Eugen Ehrlich als Rechtslehrer Rehbinder, M. Класики філософії і соціології права: Євген Ерліх Евгений Эрлих один из основателей свободного движения права, социологии права. Он создал основы для расширения научных связей между правом, обществом и методами исследования “живого права”. Основные научные работы: “Вклад в теорию юридических источников”, “Безмолвное волеизлияние”, “Свободное правонахождение и свободная юриспруденция”, “Юридическая логика”. Как преподаватель права Е. Эрлих работал на Буковине до начала Первой мировой войны, позже, он преподавал в Швейцарии и имел большой авторитет, как у студентов, так и у своих коллег. Eugen Ehrlich is the founder of the movement of free law and the sociology of law. He laid the foundation for broader scientific relations between law, society and methods of research into the living law. His major works: “Contribution to the Theory of Sources of Law”, “The Silent Will Expression”, “The Free Law Finding and Free Jurisprudence”, “The Juridical Logic”. As teacher of law, prior to the World War I Eugen Ehrlich worked in the Bukovyna and later taught in the Swiss, and had a high reputation among students and his colleagues. 2005 Article Eugen Ehrlich als Rechtslehrer / M. Rehbinder // Проблеми філософії права. — 2005. — Т. III. — С. 140-146. — нім. 1818-992X http://dspace.nbuv.gov.ua/handle/123456789/9754 de Інститут держави і права ім. В.М. Корецького НАН України
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fulltext КЛАСИКИ ФІЛОСОФІЇ І СОЦІОЛОГІЇ ПРАВА: ЄВГЕН ЕРЛІХ 140 Проблеми філософії права. – 2005. – Том III. – № 1-2. © 2005 M. Rehbinder Em. o. Prof. der Universität Zürich, Honorarprofessor der Universität Freiburg (Br.) und Lehrbeauftragter der Universität St. Gallen EUGEN EHRLICH ALS RECHTSLEHRER E. als Pionier der Rechtssoziologie E. als Rechtslehrer in der Bukowina E. als Rechtslehrer in der Schweiz I. Eugen Ehrlich als Pionier der Rechtssoziologie Auf dem idyllisch gelegenen kleinen Sieveringer Friedhof in Wien-Untersievering, nächstgelegen der bekannten Vorortgemeinde Grinzing, wurde im Jahre 1977 das Grab Abteilung II, Gruppe 12, Reihe 1, Nummer 2a, obwohl es “auf Friedhofsdauer” er- worben worden war∗, “wegen Verwahrlosung” wei- ter vergeben∗∗. An dieser Stelle war am 5. Mai 1922 eine der bedeutendsten Persönlichkeiten der euro- päischen Rechtswissenschaft zur Ruhe gebettet wor- den: Der Begründer der Rechtssoziologie, Eugen Ehrlich. Am Vortage hatte dazu die führende Wiener Tageszeitung Neue Freie Presse unter “Todesfälle” gemeldet: “Das Leichenbegängnis des gestern hier verstor- benen hervorragenden Romanisten Professors Dr. Eugen Ehrlich findet Freitag um ¼ 5 Uhr auf dem Sieveringer Friedhofe statt”. und unter den Todesanzeigen findet sich eine bescheidene kleine Anzeige mit dem Text: ∗ Erwerber war Dr. Arnold Czech, der im Testament Ehrlichs vom 16. April 1922 zunächst wie folgt bedacht war: “Meine in Wien bei Herrn Kohern (?) lagernden Sachen erhält Dr. Czech”. Diese Passage wurde jedoch ausgestrichen und folgender Testamentszusatz geschrie- ben: “Ich bitte Philipp Finkelstein, der Hela Czech (Toch- ter des Dr. Czech) einige Tausend Lei zur Anschaffung von Büchern zu geben. Wien, am 16. April 1922. Dr. Eugen Ehrlich”, siehe H. ROTTLEUTHNER ZfRSoz. 1992, S. 1 (2). ∗∗ Akt 4827/1977 der Friedhofsverwaltung (Auskunft von Frau Heinzel vom 11.2.2004, A-1010 Wien, Weder- torgasse 6, Tel. 01/53469-97341). Die Grabfläche ist jetzt vollständig bedeckt durch die schwarze Steinplatte einer Gruft der Familie Knäbchen. “Allen teilnehmenden Freunden und Bekannten gebe ich hiermit Nachricht, dass mein geliebter Bruder, Prof. Dr. Eugen Ehrlich am 2. Mai 1922 nach längerem Leiden sanft ent- schlafen ist. Die Beerdigung findet Freitag, den 5. d.M. nachm. 4 ¼ Uhr auf dem Sieveringer Friedhofe statt. Dr. Oswald Ehrlich”*** Einen Tag vorher brachte diese Zeitung bereits die folgende Würdigung unter der Überschrift Professor Dr. Eugen Ehrlich gestorben**** Im Alter von 59 Jahren ist gestern der bekannte Rechtslehrer Professor Dr. Eugen Ehrlich in einem hiesigen Sanatorium einem schweren Leiden erlegen*****. Mit Professor Ehrlich, der zuletzt an der Universität in Czernowitz gewirkt hat******, ist eine *** Neue Freie Presse vom Dienstag, den 4. Mai 1922, S. 7 und 16. Oswald Ehrlich war der 5 Jahre jüngere Bruder des Verstorbenen, der als Arzt in Neapel lebte. **** Neue Freie Presse vom Mittwoch, den 3. Mai 1922, S. 7. ***** Ehrlich starb im Sanatorium der Wiener Kaufman- nschaft, Wien XIX, Peter Jordan Strasse 82, nachdem man ihm im Endstadium seiner Zuckerkrankheit (die damals mangels Insulin nicht behandelbar war) ein Bein abgenommen hatte. Die an das Bezirksgericht Wien-Döb- ling geleitete Todesfallaufnahme vom 11. Mai 1922, die “Im Sterbeorte kein Nachlaß” vermerkte, wurde zus- tändigkeitshalber an das “kgl. Amtsgericht Bukarest” weitergeleitet, da Ehrlich zuletzt rumänischer Staatsange- höriger mit Wohnsitz in Bukarest, Elisabethstrasse 8, war (siehe Wiener Stadt- und Landesarchiv, Verlassenschaf- tsabhandlung A IV, 147 ex 1922, und näher dazu M. REHBINDER: Aus den letzten Jahren im Leben und Schaffen von Eugen Ehrlich, FS Ernst-Joachim Lampe, Berlin 2003, S. 199, 203ff.). ****** Das trifft leider nicht zu, da die rumänische Studentenschaft nach der Rumänisierung der Bukowina zum Ende des Ersten Weltkrieges eine Tätigkeit Ehrlichs trotz dessen Wiederernennung zum Professor an der nun- mehr rumänischen Universität Czernowitz verhinderte (dazu näher mein Beitrag in der FS Lampe, Fn. 5, mit Nachweisen). Ehrlich, so die Czernowitzer Allgemeine Zeitung, “starb verbittert im Exil”, siehe M. REHBIN- DER: Die Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät M. Rehbinder Проблеми філософії права. – 2005. – Том III. – № 1-2. 141 führende Persönlichkeit der heutigen Jurisprudenz dahin gegangen. Er ist der Begründer der Freirech- tsbewegung, für deren theoretische Fundierung er unermüdlich gewirkt hat*. Obwohl sein Spezialge- biet das römische Recht gebildet hat, umfasste sein Blick die gesamte Jurisprudenz. Sein Buch über “Die stillschweigende Willenserklärung” gehört zu den bahnbrechenden juristischen Werken der letzten Zeit. Ehrlich war ein genauer Kenner auch fremder, insbesondere des englischen und slawischer Rechte. Seine Darstellung hat nichts mit der trockenen Art, die juristischen Schriften eigen zu sein pflegt, gemein, ja, sie stellt wohl in ihrer lebendigen, immer anregenden Art eine glänzende, sonst selten erreich- te Ausnahme dar. Sein letztes grosses Werk, “Grun- dlegung der Soziologie des Rechts”, geht weit über den Rahmen der Jurisprudenz hinaus und schafft die Grundlagen für den Ausbau einer Wissenschaft von den Beziehungen zwischen Recht und Gesellschaft und den Methoden einer Erforschung des “lebenden Rechts”, dessen Entdeckung zu den unvergänglichen Taten Ehrlichs gehört. Die Hauptwerke Ehrlichs sind: “Beiträge zur Theorie der Rechtsquellen”, “Die der Franz-Josephs-Universität in Czernowitz, FS Hans Stoll, Tübingen 2001, S. 327, 333 mit weiteren Nachweisen. * Dazu M. REHBINDER: Richterliche Rechtsfortbil- dung in der Sicht von Eugen Ehrlich (1988), in ders: Abhandlungen zur Rechtssoziologie, hg. von Thomas Würtenberger, Berlin 1995, S. 191-202, und zur Prioritätenfrage ders. (Fn. 5), S. 203. Zur Begründung der Freirechtsbewegung gab es, da vieles damals in der Luft lag, durchaus auch abweichende Auffassungen. Manche weisen auf Oskar Bülow hin, auch Josef Kohler nahm für sich die Priorität in Anspruch. Ferner berichtete die Neue Freie Presse vom 5. Mai 1922, S. 7 unter der Überschrift “Die Freirechtsbewegung“: Rechtsanwalt Doktor Maximilian Saxl schreibt uns anläßlich des Todes des Prof. Dr. Eugen Ehrlich: Das Verdienst, die befruchtende Wirkung der Lebenserschei- nungen auf das Recht in deutschen Landen als Erster erkannt zu haben, kommt Dr. Julius Ofner durch einen am 13. September 1879 in der Wiener Juristischen Gesel- lschaft gehaltenen Vortrag zu und durch seine im Jahre 1888 veröffentlichte Schrift “Beiträge zur exakten Rech- tswissenschaft“. Ernst Fuchs, das geistige Haupt der Freirechtsbewegung in Deutschland, hat dies in seiner überaus bedeutungsvollen Arbeit “Die Gemeingefährli- chkeit der konstruktiven Jurisprudenz” neidlos anerkannt. Es verdient übrigens angemerkt zu werden, daß die nam- haftesten Vertreter der in der Schwüle des Scholastizis- mus als reinigendes Gewitter wirkenden Freirechtsbewe- gung aus dem Anwaltsstande hervorgegangen sind, so Julius Ofner, Ernst Fuchs, Eugen Ehrlich und der Franzose Geny. stillschweigende Willenserklärung”, “Freie Re- chtsfindung und freie Rechtswissenschaft”, “Grund- legung der Soziologie des Rechtes”, “Die juristische Logik”. Ein reicher literarischer Nachlaß soll noch zur Veröffentlichung gelangen**. Das Leichenbegängnis des verblichenen Gelehrten dürfte Freitag stattfinden. II. Eugen Ehrlich als Rechtslehrer іn der Bukowina Ehrlich, Privatdozent für römisches Recht an der Universität Wien und Advokat in Schwechat bei Wien, wurde im Jahre 1896 an die Franz-Josephs- Universität seiner Heimatstadt Czernowitz berufen und hat dort bis zum Beginn des Ersten Weltkrieges (erstmalige Einnahme von Czernowitz durch die russis-chen Truppen bereits am 2. September 1914***) als Professor für römisches Recht gewirkt. Unmittelbar nach seinem Tode erschienen in der Czernowitzer Allgemeinen Zeitung die Erinnerungen eines seiner dortigen Studenten, die infolge ihrer kurzen zeit-lichen Distanz und ihrer Ausrichtung an eine “kun-dige” Leserschaft von Czernowitz grössere Authen-tizität beanspruchen dürfen, als so manche später mitgeteilte Erinnerungen, auch wenn bei den wie-dergegebenen Anekdoten eine orientalische Erzäh-lfreude rund um die vielerorts hervorgehobene pro-fessorale Zerstreutheit Ehrlichs zum Ausdruck kommt. Ihrer entlegenen Quelle wegen seien diese Erinnerungen hier im Wortlaut wiedergegeben: Prof. Dr. Eugen Ehrlich Von einem ehemaligen Hörer**** Lange Jahre identifizierte man in Westeuropa die Czernowitzer Alma mater mit Eugen Ehrlich. Wo dem Wissen und der freien Forschung Altäre gebaut ** Der unveröffentlichte Nachlaß wurde infolge der Inflation nach dem Ersten Weltkrieg vom Verlag Duncker und Humblot nicht in Verlag genommen und ist seither verschollen (siehe M. REHBINDER: Die Begründung der Rechtssoziologie durch Eugen Ehrlich, 2. Aufl., Berlin 1986, S. 16 Fn. 18). Ein unvollständiges Teilstück mit dem Titel “Die Gesellschaft, der Staat und ihre Ordnung” ist in den USA aufgetaucht und wurde von ROTTLEUT- HNER in: ZfRSoz. 1992, S. 3-15, veröffentlicht. *** Siehe: Denkschrift über die Lage der deutschen Pro- fessoren der Universität Czernowitz, Allgem. Verwaltun- gsarchiv, Deutsch-österreichisches Staatsamt für Unter- richt, Allgem., Fasz. 1102, Z. 12230 ex. 1919. **** Allgemeine Zeitung (Czernowitz) vom Sonntag, den 14. Mai 1922. Eugen Ehrlich als Rechtslehre 142 Проблеми філософії права. – 2005. – Том III. – № 1-2. wurden, nannte man immer den Namen dieses Gelehrten mit Ehrfurcht, und sprach man von Cze- rnowitz, so fiel auch gleich die Bemerkung: “Dort bei Ihnen unten wirkt ja Ehrlich”. Schon äusserlich sah man ihm den tiefen Forscher an. Mit seinem feingeschnittenen Charakterkopf und der breiten Denkerstirne, mit den kurzsichtigen, bezwickerten Augen, deren Lider ein nervöses Vibrieren hatten, glich er jenen Gelehrten deutscher Universitäten, die ihr Leben dem Dienste der Wissenschaft gewidmet haben. Seine Gestalt war schlank, vornübergebeugt, in salopper Haltung. Seine Schüler und Bekannten kannten ihn nur in zwei Arten von Bekleidung gehüllt: In einem überlangen schwarzen Bratenrock aus unvordenklichen Zeiten oder im englischen An- zug mit einer langen dunklen Künstlerkrawatte, die im Winde ihm um Gesicht und Nacken schlug. Sein Gang war hastig, und wer an seiner Seite ging, konnte nur schwer mit ihm Schritt halten. Doktor Eugen Ehrlich hatte sein Gelehrtenheim in der Nähe der Universität, wo ihn seine alte Mutter betreute. Wer ihn aber in seinem Heime auffinden wollte, hat- te wenig Glück. Denn Ehrlich war den ganzen Tag in den Räumen der Universität, im Kolleg, im Pro- fessorenzimmer oder in der Bibliothek, wo man ihn über Bücher und Schriften gebeugt sah. Er war in seinem Studium so vertieft, dass er höchst selten ein Wort an seine Umgebung richtete und böse war, wenn man ihn störte. Ehrlich, dessen Wissen nicht bloss auf die Jurisprudenz beschränkt war, hielt na- hezu die meisten Kollegien. Seine Stunden waren gut besucht und seine Hörer stellten sich im Gegen- satz zu denen anderer Kollegen stets pünktlich ein, da sie wussten, dass Ehrlich, ein Freund der Pünktli- chkeit, keine Verspätung duldete. Sein Vortrag war auch überaus interessant. In leichtem, allgemein ver- ständlichen Plauderton sprach er über die schwierig- sten Probleme und nicht nur die von ihm behandelte Materie, sondern die Art, wie er den trockenen Stoff der verschiedenen Disziplinen seinen Hörern beib- rachte, verlieh seiner Lehrstunde besondere Anzie- hungskraft. Gerade die neuimmatrikulierten Juristen genossen in seinem Kolleg die erste Einführung in das Rechtsstudium, und wenn Ehrlich über das rö- mische Recht sprach, gewann dieser abstrakte Stoff Leben, wurde plastisch und greifbar. Man erlebte, was Ehrlich in wundervoller Weise schilderte und erklärte, und sah in schönsten Bildern die Geschich- te des römischen Volkes, seine Kultur, sein Recht, seine Wirtschaft vor dem geistigen Auge. Dabei würzte er seine Ausführungen mit oft sarkastischen Aussprüchen, zog die Gegenwart zum Vergleiche heran, geisselte aktuelle Zustände in Politik und Wirtschaft des Staates, des Landes und namentlich der Stadt Czernowitz und scharf fielen die Pfeile aus dem Köcher seiner potenzierten Beobachtungskraft auf alle jene Personen, die im Mittelpunkt des öffentlichen Interesses standen. So traf der Gelehrte meisterhaft den Übergang von der Vergangenheit zur aktuellsten Ge- genwart und bannte jede Langeweile, interessierte die Hörer und fesselte ihre Aufmerksamkeit. Ehrlichs Kolleg besass aber auch andere Anzie- hungskraft. Seine Hörer wussten, dass jede Stunde irgend eine Pikanterie bringen wird, die Anstoss zur Unterhaltung – und die jungen Studenten lachen so gerne – bringen wird. Namentlich war die ganz aus- sergewöhnliche Zerstreutheit des Gelehrten die Que- lle, aus der die Heiterkeit der Studenten ihre Nah- rung zog. Sehr oft bot den Anstoss hiezu Ehrlichs sonderliche Kleidung. Wer erinnert sich nicht an den Gelehrten, wie er in verschiedenfarbiger Bes- chuhung im Kolleg erschien: in einem schwarzen und einem gelben Schuh. Und machte man ihn in absichtlicher Dienstbeflissenheit auf seinen Irrtum aufmerksam, da war er ganz erstaunt, dass ihm solch eine Zerstreutheit passieren konnte, entschuldigte sich, verschwand aus dem Saal und eilte schnurst- racks in seine Wohnung, um den Toilettenfehler zu korrigieren. Und die Hörer sassen da und warteten der kommenden Dinge, von denen sie sich wieder Belustigung versprachen. Und siehe da: nach weni- gen Minuten erschien er wieder im Lehrsaal. Der Gelehrte hatte tatsächlich die Beschuhung gewe- chselt, nur trug er jetzt einen ganzen und einen Hal- bschuh und oft gleichfalls verschiedenfarbig. Ehrlich brachte es zustande, die letzte Kleider- rechensprosse zu fassen und dort einen fremden Hut sich aufzusetzen, oder er liess seinen eigenen irgen- dwo liegen, um nach Stunden verzweifelt in allen Sälen der Universität nach ihm zu suchen. Bekannt sind unter vielen anderen folgende ganz reizende Anekdoten über ihn: Einst war der Gelehrte spät abends bei einem Kollegen zu Besuch. Als er sich nach einiger Zeit verabschieden wollte, konstatierte man, dass es draussen in Strömen regnet. Sein Gastfreund lud ihn ein, bei ihm zu übernachten. Ehrlich stimmte zu und blieb im Gespräch weiter sitzen. Aber plötzlich stand er auf und verschwand aus dem Zimmer. Man wartete, es vergingen Minuten, es verging eine halbe Stunde, ohne dass er zurückkehrte. Schon glaubte der Gastfreund, Ehrlich sei, ohne sich empfohlen zu haben, nach Hause gegangen. Aber siehe da! Plötzlich erschien der Gelehrte durch und durch vom Regen durchnässt, mit Kot bespritzt, ausser Atem. Und er gab auch die Erklärung für sein Verschwinden. Er war nur in seine Wohnung geeilt, um sein Schlafhemd, das er wohl verwahrt unter seinem Arm trug, sich zu holen. M. Rehbinder Проблеми філософії права. – 2005. – Том III. – № 1-2. 143 Ein zweites Geschichtchen spielte in Paris. Einst verbrachte der Gelehrte dortselbst seinen Urlaub. Ei- nige Tage nach seiner Abreise traf hier ein Teleg- ramm von ihm an seine Mutter ein mit einem merk- würdigen Inhalt. Der Gelehrte ersuchte seine Mut- ter, ihm seine Pariser Adresse anzugeben. Die Erklä- rung hiefür war folgende: Ehrlich pflegte immer nach seinem Eintreffen in eine fremde Stadt an seine Angehörigen seine Hoteladresse zu telegraphieren; ebenso tat er es von Paris aus. Nun hatte er hier, nachdem er das Hotel verlassen und nach einiger Zeit in dasselbe zurückkehren wollte, Name, Gasse und Nummer vergessen und ausserdem sein Notiz- buch verloren, in dem er die Adresse eingetragen hatte. So musste man ihm erst von Czernowitz aus mitteilen, wo er in Paris eigentlich abgestiegen war. Wie Ehrlich im privaten Verkehr entgegenkom- mend war, so streng und gefürchtet war er als Prü- fer. Nahezu mit Schadenfreude stöberte er im Gehir- ne der Kandidaten, bis er eine Lücke fand. Dann sprang er nervös auf und verschwand hinter der Tür, die ins Professorenzimmer führte. Man kannte diese Bewegung. Sie bedeutete das Durchfallen der Kan- didaten. Sehr gefährlich für die Prüfungskandidaten war die Zerstreutheit Ehrlichs. Denn er verwechselte die einzelnen Studenten und nur zu oft war das Prü- fungskalkül wegen dieser Verwechslung ein fal- sches. Da er die Namen der Kandidaten vergass, su- chte er sich eine Besonderheit an ihnen zu merken. Diese Möglichkeit der Verwechslung wurde von Schlauen sehr oft zum Vorteile ausgenützt. So ve- reinbarten sie, bei Ehrlich auf jede Frage gleich- zeitig zu antworten. Jeder sollte sagen, was er wisse, Professor Ehrlich war daran schon gewöhnt, dass drei gleichzeitig sprachen. Als einst zufällig und gegen die Regel ein vierter Kandidat, der nicht ins Vertrauen gezogen war, zur Prüfung erschien und Ehrlich irgend eine Frage stellte, antworteten drei Kandidaten gemäss ihrer Vereinbarung, nur der vierte schwieg. Aber nach wenigen Minuten hatte er die Situation überblickt und sprach mit den anderen dreien. Ehrlich hörte einige Augenblicke zu, sprang bald nervös auf und sagte: “Ich bin, meine Herren, gewöhnt, drei von ihnen gleichzeitig zu hören, vier Sprecher vertrage ich nicht.“ Sagte es und das Schi- cksal der Kandidaten war besiegelt. Nun ist dieser Mann, um den sich so viele Anek- doten flechten, tot. Trotz seiner Strenge werden sei- ne Hörer seiner in Dankbarkeit gedenken. III. Eugen Ehrlich als Rechtslehrer in der Schweiz Die vorstehenden Erinnerungen aus der Tages- presse an Ehrlichs Wirken als Rechtslehrer in Czer- nowitz sind eine willkommene Ergänzung der in der Fachpresse enthaltenen spärlichen Äusserungen, die meist nur die “bekannte lebendige Art” seiner öffen- tlichen Vorträge, die “geistreichen und in ihrer le- bendigen Rhetorik bestechenden Schriften” sowie seine extreme professorale Zerstreutheit hervorhe- ben∗. Denn das politische Schicksal von Ehrlichs Heimat, der Bukowina, hat vieles von Ehrlich und seinem Wirken verloren gehen lassen. Bis heute fehlt zum Beispiel ein einigermassen deutliches Por- trätfoto. Wohl kaum bekannt sein dürfte auch, dass Ehrlich noch nach seiner Zeit in Czernowitz, wenn auch nur für ganz kurze Zeit, nämlich für einen Monat, in der Schweiz als Rechtslehrer tätig war. Zwar wussten wir, nach der Entdeckung seines Briefwechsels mit Eugen Huber, dass er vergeblich versucht hat, sich nach Kriegsende in Bern zu ha- bilitieren**. Er hatte auch Verbindungen zum Schweizer Studentenbund. Dessen Bemühungen, ihn als Rechts- oder Soziologielehrer in der Schweiz zu etablieren, kamen jedoch über einen Vortrag vor dem Zürcher Juristenverein nicht hinaus***. Ehrlich hat aber in seinem Hotelzimmer in Bern für kurze Zeit einem später sehr bekannten japanischen Ar- beitsrechtler rechtswissenschaftlichen Privatunter- richt gegeben, nämlich Hideharu SONDA, damals Assistenzprofessor an der Handelshochschule in To- kio****. Wie es dazu kam und wie sich das Ganze aus japanischer Sicht den Umständen nach darstellte, wur- de von SONDA Jahrzehnte später so farbig geschildert, dass die entsprechende Passage seiner Erinnerungen hier in Übersetzung***** wiedergegeben sei. ∗ Einige Nachweise bei M. REHBINDER (Fn. 8), S. 16 ff. Siehe auch die Nachweise in der jetzt umfangsreichsten und gründlichsten Analyse von Ehrlichs Leben und Werk, nämlich Stefan VOGL: Soziale Gesetzgebungspolitik, freie Rechtsfindung und soziologische Rechtswissenschaft bei Eugen Ehrlich, Baden-Baden 2003, S. 94. ** Dazu M. REHBINDER: Neues über Leben und Werk von Eugen Ehrlich, FS H. Schelsky, Berlin 1978, S. 403, 414 ff. Vertieft dargestellt bei VOGL (Fn. 11), S. 103-105. *** Nachweise bei VOGL (Fn. 11), S. 103 f. **** Siehe M. REHBINDER (Fn. 12), 417 f. ***** Die Übersetzung stammt von lic. phil. Tetsutaro KAWATA, Zürich. Eugen Ehrlich als Rechtslehre 144 Проблеми філософії права. – 2005. – Том III. – № 1-2. Die letzten Jahre des Begründers der Rechtssoziologie* Ein Treffen mit Dr. Itsutaro SUEHIRO** im Juni 1920 in Bern gab mir zudem die Gelegenheit, den weltweit berühmten, grossen Gelehrten und Begrün- der der Rechtssoziologie, Herrn Prof. Eugen Ehr- lich, persönlich kennen zu lernen. Das war ein gros- ser Gewinn, den ich mir nie hätte träumen lassen. Bei diesem Treffen hat Dr. Suehiro mir folgendes erzählt und vorgeschlagen: “Ich habe in Italien von Herrn Takayanagi gehört (Kenzo Takayanagi, der jetzige Präsident des Ko- mitees für Verfassungsrecht), dass Herr Prof. Eugen Ehrlich in Bern sei. Herr Takayanagi wusste nicht, wohin Prof. Ehrlich (während der Kriegsereignisse) gegangen sei, und suchte nach seinem Wohnsitz in Deutschland und Österreich. Da er ihn nicht finden konnte, gab er die Suche auf und trat die Rückreise nach Japan an. Er reiste von Deutschland aus durch die Schweiz nach Italien. Es war reiner Zufall, dass er, ohne zu wissen, wo sich Herr Prof. Ehrlich aufhielt, bis nach Neapel durchgereist ist. Hier fand er schliesslich den Aufenthaltsort des Professors heraus. Herr Takayanagi jedoch konnte nicht in die Schweiz zurückreisen. Es tat ihm leid, dass er selber Herrn Professor nicht besuchen konnte. Deshalb schlug er mir vor, ich solle an Stelle von ihm Ehrlich aufsuchen. Ich habe die Adresse von Prof. Ehrlich. Wollen wir ihn einmal besuchen?” Da dieser Vorschlag für uns juristische Stipen- diaten etwas Besonderes war, sagten wir ihm sofort mit Dank zu und beschlossen, Herrn Prof. Ehrlich an einem Abend in ein erstklassiges Hotel beim Berner Bahnhof, wo Herr Suehiro übernachtete, einzuladen. Jedoch, was bedeutete “alle juristischen Stipendia- ten”? Bern war eine kleine Stadt. Es gab nicht viele japanische Juristen. Damals waren die meisten Sti- pendiaten aus Japan in den naturwissenschaftlichen * Hideharu SONDA: Pioniere des Arbeitsrechts. Erin- nerungen an 40 Jahre Arbeitsrecht (japan.), Tokio 1959, S. 15-22. ** Itsutaro SUEHIRO (1888-1951), Prof. für Zivilrecht an der kaiserlichen Universität Tokio, der als Begründer der japanischen Arbeitsrechtswissenschaft und der sozio- logischen Jurisprudenz gilt, hat schon früh Ehrlichs Freirechtslehre in Japan rezipiert. Ehrlich hat auch, auf Anforderung von Kenzo Takayanagi, seinen Aufsatz “Ge-setz und lebendes Recht” als Originalaufsatz einer der führenden japanischen Rechtszeitschriften zur Verfügung gestellt, siehe EHRLICH: Gesetz und lebendes Recht, hg. von M. Rehbinder, Berlin 1986, S. 228-240, mit meiner Einleitung, S. 7 f. Fächern tätig. In unserem Fach rechnete ich mit wenigen Kollegen, mit nur 4 oder 5 Personen. Im allgemeinen gingen die japanischen Stipen- diaten, die Deutsch sprachen, nicht in die Schweiz, sondern nach Deutschland. Zwar gehört die Schweiz auch zum deutschen Kulturkreis, aber sie wollten im Zentrum studieren. Im juristischen Bereich waren nur die Fachleute in die Schweiz gekommen, die zum Beispiel bei Herrn Prof. Eugen Huber an der Universität Bern, der der Vater des Schweizerischen Zivilrechts ist, oder bei Herrn Prof. Carl Wieland an der Universität Basel studieren wollten, dessen Han- delsrecht sehr berühmt war. Die chaotische Situa- tion in Deutschland nach dem Ersten Weltkrieg hin- derte die Stipendiaten daran, in Deutschland zu stu- dieren. Da Japan im Krieg ein Feind Deutschlands geworden war, vermuteten die Japaner, dass es in Deutschland für Japaner unangenehm sei. Die meis- ten wagten nicht, nach Deutschland zu reisen, son- dern blieben für eine Weile in der Stadt Bern. Diese kleine Stadt hatte nur 150'000 Einwohner, die in mehrstöckigen Häusern wohnten, was in Japan nicht üblich war. Deswegen ist die Wohnfläche der Stadt so klein, dass man keine 10 Minuten vom Beginn bis zum Ende der Hauptstrasse brauchte, auch wenn man langsam ging. Es war ein schöner und präch- tiger Anblick, wenn die ganze Gruppe der japani- schen Stipendiaten an der Hauptstrasse regelmässig am Morgen und am Abend auftauchte. Man hätte manchmal meinen können, man sei in einer japa- nischen Kolonie. Ich war nicht davon begeistert, dass viele der Stipendiaten ihren Kopf in die Schau- fenster der Uhrengeschäfte streckten und schwär- merisch die Auslagen bewunderten. An ihren Schul- tern hingen Fotoapparate. Die Mehrheit der Stipen- diaten war Mediziner. Es waren ungefähr 40 oder 50 Leute, Absolventen japanischer Privatuniversitäten, die sich auf die schweizerische Doktorprüfung vor- bereiteten. Ich habe ein Gerücht gehört, warum die nötige Semesteranzahl für die Doktorprüfung von Ausländern von früher 6 auf 4 verkürzt wurde. In der Schweiz freute man sich über das grosse Inte- resse der Ausländer an einem schweizerischen Dok- tortitel. Deswegen hat das Bundesparlament in ei- nem Ausnahmebeschluss ein Gesetz über die ver- kürzte Studiendauer für Ausländer verabschiedet. Aber niemand hatte damit gerechnet, dass diese Ausnahmeregelung eine Intensivierung der Bezie- hungen auch zwischen Japan und der Schweiz brin- gen würde, die ja nicht zur allgemein-politischen Lage passte. Ich frage mich, wie viele japanische Medizinstudenten trotz dieses Gesetzes einen wür- digen Doktortitel erhalten haben. Denn es gab unter ihnen einen Medizinstudenten, dessen Dissertation M. Rehbinder Проблеми філософії права. – 2005. – Том III. – № 1-2. 145 von einem Jurastudenten geschrieben wurde. Auf- grund dieses Falles konnten wir vermuten, was das neue Gesetz in Wahrheit gebracht hatte. Zurück zum Thema. Auf die Initiative von Dr. Suehiro luden wir japanische Juristen Herrn Prof. Ehrlich an einem Abend ins Hotel ein. Wir waren 4 Leute ausser Herrn Dr. Suehiro, nämlich Herr Eishû Miyamoto, Strafrechtler (späterer Doktor und Pro- fessor an der Universität Kioto), Herr Takeshirô Moriyama, Arbeits- und Zivilrechtler (späterer Dok- tor und Präsident der Staatsanwaltschaft, inzwischen verstorben), Herr Yoshitaka Ôtani, Zivil- und Ver- fassungsrechtler (späterer Doktor und Professor an der Universität Meiji) und ich. Wenn ich die spä- teren Karrieren der Herren beschreibe, sieht es aus, als ob alles Prominente waren. Aber wir waren da- mals nur Anfänger, ausser Herrn Dr. Suehiro. Ich war sehr nervös und verstand nur unklar, was Prof. Ehrlich uns erzählte. Dasselbe empfanden vermut- lich auch die anderen Teilnehmer, da wir plötzlich vor einem international bekannten grossen Gelehr- ten standen. Im Gegensatz zu uns war sich Dr. Sue- hiro an solche Situationen gewohnt. Er unterhielt sich lange mit Herrn Prof. Ehrlich auf englisch und französisch, da er diese beiden Fremdsprachen bei den Friedenskonferenzen in Amerika und Paris geübt hatte. Sein ruhiges und selbstsicheres Verhal- ten fanden wir beneidenswert. Herr Prof. Eugen Ehrlich ist weltweit bekannt als der Autor des Buches “Grundlegung der Soziologie des Rechts”, 1913. Auch sind seine Werke: “Die Rechtsfähigkeit”, “Die Tatsachen des Gewohnheits- rechts” und “Die Juristische Logik” sehr berühmt. Wenn der Erste Weltkrieg nicht ausgebrochen wäre, wäre er nach Amerika gereist, da er von dort einge- laden wurde. Während des letzten Krieges∗ war er Rektor der Universität Czernowitz in Österreich. Nach dem letzten Krieg wurde sein Vaterland auf- grund des Prinzips der Unabhängigkeit der Völker in mehrere Länder aufgeteilt. Die Stadt Czernowitz wurde von den Rumänen übernommen. Er verliess gezwungenermassen seine Universität sowie sein Vaterland und fand Asyl in dieser kleinen Stadt im schönen Berner Oberland. Aber ich konnte gar nicht verstehen, warum er sein Land verlassen musste, so als hätte er seine abgenutzten Sandalen weggewor- fen. Es hätte doch sein können, dass ihm als Juden die Demokratie nach dem Kriege in seinem Land hätte nützen und er hätte frei leben können. Ich hätte danach fragen sollen, als er mir Privatunterricht gab. Leider ∗ Ehrlich war Rektor im Jahre 1906/07. fand ich keine Gelegenheit dazu. Deswegen bleibt mir diese Frage ein ungelöstes grosses Rätsel**. Nochmal zurück zum Thema. Ich befolgte den Rat von Dr. Suehiro und bat Herrn Prof. Ehrlich, mir für kurze Zeit Privatunterricht zu erteilen, solange er in Bern war. Als er mir antwortete: “Gut, kommen Sie”, war ich selbstverständlich im siebten Himmel. Aber er sagte mir weiter “Ich plane, im August zu meinem Vetter*** nach Italien zu reisen, deswegen ist der Unterricht zeitlich beschränkt, wenn Sie ein- verstanden sind”. Seine Ankündigung machte mich melancholisch, als sei ich schon jetzt allein gelassen worden. Doch ist es einem jungen Mann nützlich, einen grossen Gelehrten kennenzulernen. Ich mei- nem Fall lernte ich Herrn Prof. Ehrlich nicht nur kennen, sondern ich bekam auch Privatunterricht, wenn auch nur für einen Monat, dass heisst an insgesamt 6 oder 7 Tagen. Wir waren nur unter uns, und seine Methode zu unterrichten war sehr wohl bedacht****. Was könnte ich sonst noch sagen, ausser dass es das grösste Glück in meinem Leben war? Erstaunlicherweise war sein Leben in seinem Zimmer sehr armselig. Es fehlen mir die Worte, darüber zu berichten. Er sah so aus, als ob er ein Asylant sei, der nur seine Haut retten konnte und nur mit Mühe hierher gekommen ist. Er besass einen sehr zerknitterten Anzug und eine Pfeife. Ich glaube, dass er keine Krawatte hatte. Er war ein überzeugter Junggeselle, ohne Familie und über 70 Jahre alt*****. Einerseits dachte ich, dass daran nichts zu ändern sei, auf der anderen Seite aber tat es mir sehr leid, dass er alle Habe verloren hatte. Ich konnte auch sehr gut verstehen, wie einsam er war. Sein Hotel stand nahe der berühmten Kirchenfel- dbrücke am Ufer auf der Gegenseite des Parlaments- gebäudes (Bundeshaus). Wenn ich den Namen des Hotels auf japanisch übersetze, bedeutet er “Hashi- motoya” (Hotel an der Brücke). Es ein Hotel zu nennen, wäre jedoch übertrieben. Mit meiner Pen- sion war es nicht vergleichbar, es war so alt und schmutzig. Es war ein sogenanntes Drittoder sogar Viertklass-Hotel. Sein Zimmer war ein Einzelzim- mer an der Ecke der zweiten Etage (dritter Stock). ** Über Ehrlichs missglückte Rückkehr in die Bukowina siehe jetzt REHBINDER (Fn. 5), S. 203 ff. *** Recte: Bruder, siehe Fn. 3. **** SONDA skizziert in seinen Erinnerungen den Inhalt von Ehrlichs Privatunterricht, von dem besonders seine Bewertungen der aktuellen Strömungen in der Rechtswis- senschaft von Interesse sind. Doch können diese Ausführun- gen hier aus Platzgründen nicht wiedergegeben werden. ***** Ehrlich, 1862 geboren, sah also älter aus, als er war. Eugen Ehrlich als Rechtslehre 146 Проблеми філософії права. – 2005. – Том III. – № 1-2. Der einzige Vorteil war, dass es nach Süden gerich- tet war. Nach japanischer Messweise war das Zim- mer dreieinhalb oder vier Tatami-Matten gross. Für den Besuch hatte ich immer einen Termin verein- bart, aber öfters machte er gerade ein Mittagsschlä- fchen. Da er seine Schuhe im schmutzigen Bett nicht auszog und die Bettdecke quer über ihm lag, war nur sein fahler Glatzkopf sichtbar. Er sah des-halb wie ein alter Bauer aus. Niemand konnte ahnen, er sei ein international bekannter Gelehrter. Bei solcher Gelegenheit nahm ich immer Platz auf dem schäbigen Holzstuhl und verhielt mich ruhig, bis er aufwachte. Dabei erinnerte ich mich sentimental an meinen Vater, der in Japan war, da er gleich alt wie Herr Professor Ehrlich war. Während dieser kurzen Zeit, weniger als einem Monat, entwickelte sich unsere Beziehung, als ob ich sein Sohn wäre. Ich glaube, dass auch er meine Zuneigung zu ihm ohne Problem akzeptierte. Wenn ich ihm Tabak schenkte, freute er sich sehr darüber, da er Tabak am liebsten hatte. Er freute sich auch, zum Essen eingeladen zu werden. Ich glaube, dass alle Leute, die Bern einmal besucht haben, das Kasino kennen, das am Ufer neben dem Bunde- shaus, an der Kirchenfeldbrücke steht. Wir gingen oft ins Restaurant des Kasinos. Wegen seines Alters bekleckerte er sich meist während des Essens. Besonders häufig liess er Creme auf seine Brust fal- len. Wenn ich dann den Fleck an seinem guten (?) Anzug eilends abwischte, liess er sich das gern gefal- len. Es sah so aus, als ob sich ein Sohn um seinen alten Vater kümmerte. Dieser Umgang gefiel mir sehr. Bald reiste er nach Neapel ab. Er erzählte mir, dass sein Vetter dort lebte, der auch Ehrlich hiess*. Beim Abschied schrieb er mir die Adresse des Vet- ters in Neapel auf und bot mir an, dass ich ihm jederzeit Fragen stellen dürfe. Das war ein endgül- tiger Abschied zwischen uns. Denn nach dieser let- zten Begegnung zog ich nach Berlin um. Mich fas- zinierte diese grosse Stadt und ich musste mich an die rapiden Änderungen in der zeitgenössischen Geschichte gewöhnen. Die Tage gingen schnell vorbei und meine Verbindung mit Prof. Ehrlich brach ab. Am Ende des Jahres hörte ich, dass Herr Prof. Ehrlich in Neapel gestorben sei**. Ich be- dauerte sehr, dass ich keine einzige Postkarte an ihn geschrieben hatte, bevor er starb. M. Ребиндэр ЕВГЕНИЙ ЕРЛИХ, КАК ПРЕПОДАВАТЕЛЬ ПРАВА Евгений Эрлих один из основателей свободного движения права, социологии права. Он создал ос- новы для расширения научных связей между правом, обществом и методами исследования “живого права”. Основные научные работы: “Вклад в теорию юридических источников”, “Безмолвное волеиз- лияние”, “Свободное правонахождение и свободная юриспруденция”, “Юридическая логика”. Как преподаватель права Е. Эрлих работал на Буковине до начала Первой мировой войны, позже, он преподавал в Швейцарии и имел большой авторитет, как у студентов, так и у своих коллег. M. Rehbinder EUGEN EHRLICH AS TEACHER OF LAW Eugen Ehrlich is the founder of the movement of free law and the sociology of law. He laid the founda- tion for broader scientific relations between law, society and methods of research into the living law. His ma- jor works: “Contribution to the Theory of Sources of Law”, “The Silent Will Expression”, “The Free Law Finding and Free Jurisprudence”, “The Juridical Logic”. As teacher of law, prior to the World War I Eugen Ehrlich worked in the Bukovyna and later taught in the Swiss, and had a high reputation among students and his colleagues. ___________________________ ∗ Siehe Fn. 3. ∗∗ Über Ehrlichs Tod in Wien siehe oben unter I.